Susann Piazza & Partner GbR
Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft,                                                                                                          wir uns um Ihre Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Prüfung von Arbeitsmittel...!

 sichere Spielplätze....

für ein sicheres und ungetrübtes Spielen unserer Kinder auf öffentlichen Spielplätzen.

Uns liegt die Sicherheit von Kindern besonders am Herzen, sicherlich auch Ihnen als Spielplatzbetreiber oder Verwalter.                                                         

Immer wieder gibt es schwere Unfälle auf Kinderspielplätzen durch schlecht, nicht richtig gewartete Spielplätze oder durch defekten Spielplatzgeräte!

Warum ist das so?

  • "Bis jetzt ist ja auch nichts passiert"
  • Die betrauten Mitarbeiter mit der Prüfung und Wartung sind nicht oder nicht richtig ausgebildet, oder es steht nicht genügend Zeit dafür zur Verfügung.
  • Prüfer kennen oftmals nur unzureichend die entsprechenden Normvorgaben oder die kritischen Prüfpunkte.
  • Externe Prüfer- Hauptsache billig                                                                                                                        Zu beauftragen ist der Prüfer mit dem größeren Sachverstand und besseren Qualität.                   Der Preis sollte nicht das entscheidende Kriterium sein, sondern die Sicherheit unserer Kinder!                                   
  • Die Durchführung der Jahreshauptinspektion und Dokumentation erfüllen darüber hinaus nicht einmal dem Mindestumfang der entsprechenden DIN ( z.Bp. DIN EN 79161, 1176, 1177, 18034 u.a.m.)

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB) für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind.                                                           

Dazu ist der Eigentümer nach der DIN EN 1176-1 (Pkt. 10.3) verpflichtet.

Dazu gehöhren nach DIN EN 1176-7:2017

  1. Visuelle Routineinspektion (täglich bis mindesten Wöchentlich und Intensität des Bespielens)
  2. operative Inspektion (alle 1-3 Monate je nach Herstellerangaben und Intensität des Bespielens)
  3. Jahreshauptinspektion

Die Berliner Senatsverwaltung hat dazu eine Ausführungsvorschrift vom 17.05.2016 verabschiedet.

Das gilt für alle öffentlichen Spielplätze.


Der Zustand des Spielplatzes ist Ihr Aushängeschild!

Wir bieten Ihnen an:  

  1. visuelle Routineinspektion
  2. operative Inspektion
  3. Jahreshauptinspektion
  4. Abnahme von Einzelpielplatzgeräten nach Installation
  5. Erstabnahme von Spielplätzen
  6. Ausbildungen


Haben Sie vor neue Spielplätze zu errichten oder zu verändern, so beziehen Sie uns rechtzeitig mit ein.
Von der Begleitung der Planung, dem Bau und Erstabnahme stehen wir an Ihrer Seite.

Mängel vermeiden hilft unvorhergesehene Folgekosten zu sparen.

Individuelle Beratung und Umsetzungen durch umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen, sowie der DIN entsprechenden Prüfungen und Dokumentation sind Ihre Sicherheit.    

Nutzen Sie unsere Erfahrungen und Know-How auf Grundlage der dafür geltenden aktuellen Vorschriften und Normen.

Vermeiden Sie Haftungsrisiken;

durch unsere Prüfungsdurchführung und rechtssichere Dokumentation sowie Ausbildungsangebote!


Der Mehrwert unserer Prüfberichte darüber hinaus:

  • Je Prüfobjekt ein einzelner Prüfbericht mit bebilderten und gekennzeichneten Mängeln, Hinweisen und Vorschlägen für deren Beseitigung für eine gezielte und effektive Mängelbeseitígung. 
  • Möglichkeiten der Auswertung über den Zustand von Spielplatzgeräten je Spielplatz oder je Gerätetyp,  womit Sie Planungsgrundlagen für Instandsetzung und Ersatzinvestitionen erhalten.









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